Die erste und zweite Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz und Neuerungen zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) – Stand 2024
Am 1.1.2023 ist die erste Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten; die 2. Änderungsnovelle ist für 2024 angekündigt. Mit der ersten Änderungsnovelle wurden die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf um rund 25 % verschärft. Neben dieser Änderung wurden noch einige weiteren Anpassungen vorgenommen, wie z.B. die Rechenmodalitäten zur Berücksichtigung von PV-Strom und es erfolgten einige redaktionelle Änderungen. Ab 2024 sollen bei Einbau von Heizungen der Anteil Erneuerbarer Energien auf einen Pflichtanteil von 65 Prozent erhöht werden.
Nachdem im vergangenen Jahr die Wohnungswirtschaft massiv von der Streichung des EH 55 betroffen war, gibt es mit diesem Jahr eine Reihe von Neuerungen in der Bundesförderung für Effiziente Gebäude, insbesondere in der Altbauförderung aber auch einige wenige im Neubausektor. 2022 wurde im Neubau die Förderung auf das Anforderungsniveau eines Effizienzhauses 40 beschränkt, ergänzt durch Nachhaltigkeitsbewertungen und spezielle Anforderungen des Bundes konkretisiert in dem Anforderungsprofil „QNG plus oder QNG premium“ (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude). Besonderes Merkmal ist, dass nicht allein ein EH 40 NH, sondern auch ein EH 40 kombiniert werden kann mit der Überprüfung des Treibhausgases im Lebenszyklus.
Das Seminar liefert einen Überblick über die Förderinhalte in ihrer praktischen Anwendung. Auf das Fördersegment der Nachhaltigkeit auf Basis des NaWoh- und BNB-Verfahrens wird beispielhaft eingegangen.
