FAQ

Förderungen & Rabatte

Für unsere Angebote in den Bereichen Weiterbildung, Personalentwicklung und Fachkräftegewinnung gibt es für Einzelpersonen und Unternehmen verschiedene Fördermöglichkeiten und Mitgliederrabatte.

FAQ

Mitgliederrabatte

Akkordeon Geschlossen
Ingenieurkammer Baden-Württemberg
  • Mitglieder: 25%* (12,5% bei mehrtägigen Lehrgängen)
  • Mitarbeitende eines Mitglieds: 10%
  • Listengeführte, Entwurfs- und Planverfasser: 10%

*Die Ingenieurkammer Baden-Württemberg fördert den Besuch von Tagesveranstaltungen Ihrer Mitglieder bei der Akademie der Ingenieure mit einem Rabatt auf die Teilnahmegebühr von 12,5 % bei einem Budget pro Jahr bis zu einer Höhe von netto 150,- EUR pro Person. Zusätzlich gewährt die Akademie der Ingenieure den Mitgliedern der IngBW auf alle Veranstaltungen einen Rabatt von 12,5 % auf die Teilnahmegebühren.

Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
  • Mitglieder: 25%
  • Mitarbeitende eines Mitglieds: 10%
Ingenieurkammer Saarland
  • Mitglieder: 25%
  • Mitarbeitende eines Mitglieds: 10%
Artus Gruppe (Wolfgang Ott GmbH)
  • Versicherte: 12,5%
Arbeitskreis beratende Ingenieure Vermessung e.V.
  • Mitglieder: 20%
  • Mitarbeitende eines Mitglieds: 10%
Bund deutscher Baumeister BDB BW e.V.
  • Mitglieder: 10%
Bund deutscher Baumeister BDB SL e.V.
  • Mitglieder: 10%
Bauherren-Schutzbund e.V.
  • Mitglieder: 10%
Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker GIH e.V.
  • Mitglieder: 10%
Deutschen Energieberater Netzwerkes DEN e.V.
  • Mitglieder: 10%
Zeitschrift “Gebäude-Energieberater”
  • Mitglieder: 10%
Qualitätsnetz Bauen
  • Mitglieder: 15% (nur bei bestätigten Kooperationsveranstaltungen)
FAQ

Fördermöglichkeiten

Akkordeon Dummy
Baden-Württemberg | Einzelpersonen

Förderprogramm Fachkurse-Förderung Weiterbildung

Was wird gefördert?

  • bis zu 70 % der Weiterbildungskosten

Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

  • unbegrenzt

Voraussetzung für die Förderung:

  • Wohnsitz oder Arbeitsstelle in Baden-Württemberg

Wo beantrage ich die Förderung?

  • Über die AkadIng

Informationen und Antragsdokumente

Bildungsfreistellung bzw. Bildungsurlaub

Was wird gefördert?

  • Bildungsfreistellung bzw. Bildungsurlaub

Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

  • In der Regel zehn Tage in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren
  • Für Auszubildende beträgt der Anspruch fünf Tage im Ausbildungsjahr

Voraussetzung für die Förderung:

  • Die Bildungsfreistellung ist mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen
  • Die Teilnahme an der Veranstaltung ist dem Arbeitgeber nach Abschluss nachzuweisen

Wo beantrage ich die Förderung?

KOMPASS – Kompakte Hilfe für Soloselbständige

Was wird gefördert?

  • Weiterbildungsmaßnahmen zur Sicherung der beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells

    Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

    • 90 % der Gesamtkosten, maximal 4.500 € (netto)
    • einmal innerhalb von 12 Monaten möglich

    Voraussetzung für die Förderung:

    • Soloselbstständige, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, mit Wohnsitz und Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten

    Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

        Baden-Württemberg | Unternehmen

        Förderprogramm Inhouse-Schulungen

        Was wird gefördert?

        • bis zu 50 % der Weiterbildungskosten
        • max. 1.100 € / Tag

        Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

        • einmalig

        Voraussetzung für die Förderung:

        • interkommunale Zusammenschlüsse
        • mind. zwei Kommunen unter 20.000 Einwohnern
        • Teilnahme nur als interkommunaler Zusammenschluss möglich
        • mind. 10 Teilnehmer

        Wo beantrage ich die Förderung?

        Weiter.Bildung

        Was wird gefördert?

        • Zuschüsse zu den Kosten des Lehrgangs und / oder zum Arbeitsentgelt

        Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

        •  Je nach Unternehmensgröße – Arbeitnehmerentgelt
          • unter 10 MA → 75 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
          • unter 250 MA → 50 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
          • ab 250 MA → 25 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
          • ab 2.500 MA → 25 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
        • Je nach Unternehmensgröße – Lehrgangskosten
          • unter 10 MA → 100 % → bis zu 100 % ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen
          • unter 250 MA → 50 % → bis zu 100 % ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen
          • ab 250 MA → 25 %
          • ab 2.500 MA → 15 %

        Voraussetzung für die Förderung:

        • eine Qualifizierungsberatung, die individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist

        Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

          Bayern | Einzelpersonen

          KOMPASS – Kompakte Hilfe für Soloselbständige

          Was wird gefördert?

          • Weiterbildungsmaßnahmen zur Sicherung der beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells

            Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

            • 90 % der Gesamtkosten, maximal 4.500 € (netto)
            • einmal innerhalb von 12 Monaten möglich

            Voraussetzung für die Förderung:

            • Soloselbstständige, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, mit Wohnsitz und Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten

            Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

            Meisterbonus

              Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

              • 2.000 € (Meister-Prüfung vor 31. Mai 2019 abgelegt), danach 3.000 €

              Voraussetzung für die Förderung:

              • Meisterin oder Meister
              • Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern
              • Meisterprüfung in Bayern abgelegt

              Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                  Bayern | Unternehmen

                  Weiter.Bildung

                  Was wird gefördert?

                  • Zuschüsse zu den Kosten des Lehrgangs und / oder zum Arbeitsentgelt

                  Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                  • Je nach Unternehmensgröße – Arbeitnehmerentgelt
                    • unter 10 MA → 75 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                    • unter 250 MA → 50 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                    • ab 250 MA → 25 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                    • ab 2.500 MA → 25 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                  • Je nach Unternehmensgröße – Lehrgangskosten
                    • unter 10 MA → 100 % → bis zu 100 % ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen
                    • unter 250 MA → 50 % → bis zu 100 % ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen
                    • ab 250 MA → 25 %
                    • ab 2.500 MA → 15 %

                  Voraussetzung für die Förderung:

                  • eine Qualifizierungsberatung, die individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist

                  Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                    Berlin | Einzelpersonen

                    KOMPASS – Kompakte Hilfe für Soloselbständige

                    Was wird gefördert?

                    • Weiterbildungsmaßnahmen zur Sicherung der beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells

                      Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                      • 90 % der Gesamtkosten, maximal 4.500 € (netto)
                      • einmal innerhalb von 12 Monaten möglich

                      Voraussetzung für die Förderung:

                      • Soloselbstständige, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, mit Wohnsitz und Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten

                      Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                      Bildungszeit (Bildungsurlaub)

                        Was wird gefördert?

                        • Politische und / oder berufliche Weiterbildung

                        Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                        • 10 Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren

                        Voraussetzung für die Förderung:

                        • Beschäftigte und Auszubildende

                        Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                            Berlin | Unternehmen

                            Weiter.Bildung

                            Was wird gefördert?

                            • Zuschüsse zu den Kosten des Lehrgangs und / oder zum Arbeitsentgelt

                            Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                            • Je nach Unternehmensgröße – Arbeitnehmerentgelt
                              • unter 10 MA → 75 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                              • unter 250 MA → 50 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                              • ab 250 MA → 25 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                              • ab 2.500 MA → 25 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                            • Je nach Unternehmensgröße – Lehrgangskosten
                              • unter 10 MA → 100 % → bis zu 100 % ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen
                              • unter 250 MA → 50 % → bis zu 100 % ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen
                              • ab 250 MA → 25 %
                              • ab 2.500 MA → 15 %

                            Voraussetzung für die Förderung:

                            • eine Qualifizierungsberatung, die individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist

                            Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                              Brandenburg | Einzelpersonen

                              KOMPASS – Kompakte Hilfe für Soloselbständige

                              Was wird gefördert?

                              • Weiterbildungsmaßnahmen zur Sicherung der beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells

                                Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                • 90 % der Gesamtkosten, maximal 4.500 € (netto)
                                • einmal innerhalb von 12 Monaten möglich

                                Voraussetzung für die Förderung:

                                • Soloselbstständige, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, mit Wohnsitz und Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten

                                Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                      Brandenburg | Unternehmen

                                      Weiter.Bildung

                                      Was wird gefördert?

                                      • Zuschüsse zu den Kosten des Lehrgangs und / oder zum Arbeitsentgelt

                                      Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                      • Je nach Unternehmensgröße – Arbeitnehmerentgelt
                                        • unter 10 MA → 75 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                        • unter 250 MA → 50 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                        • ab 250 MA → 25 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                        • ab 2.500 MA → 25 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                      • Je nach Unternehmensgröße – Lehrgangskosten
                                        • unter 10 MA → 100 % → bis zu 100 % ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen
                                        • unter 250 MA → 50 % → bis zu 100 % ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen
                                        • ab 250 MA → 25 %
                                        • ab 2.500 MA → 15 %

                                      Voraussetzung für die Förderung:

                                      • eine Qualifizierungsberatung, die individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist

                                      Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                      Weiterbildungsrichtlinie 2022

                                      Was wird gefördert?

                                      • Berufliche Weiterbildung in Unternehmen, Vereinen und öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe

                                      Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                      • Zuschuss

                                      Voraussetzung für die Förderung:

                                      •  Unternehmen
                                      • Freiberufler*innen
                                      • Einzelunternehmer*innen (mit Einkommensteuerpflicht oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg)
                                      • rechtsfähige Vereine
                                      • öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe
                                      • staatlichen Hochschulen nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz

                                      Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                        Bremen | Einzelpersonen

                                        KOMPASS – Kompakte Hilfe für Soloselbständige

                                        Was wird gefördert?

                                        • Weiterbildungsmaßnahmen zur Sicherung der beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells

                                          Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                          • 90 % der Gesamtkosten, maximal 4.500 € (netto)
                                          • einmal innerhalb von 12 Monaten möglich

                                          Voraussetzung für die Förderung:

                                          • Soloselbstständige, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, mit Wohnsitz und Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten

                                          Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                          Bremer Weiterbildungscheck

                                          Was wird gefördert?

                                          • politische, berufliche oder allgemeine Weiterbildung

                                            Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                            • Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, Kosten für Kompetenzfeststellungen und individuelle Unterstützungsleistungen

                                            Voraussetzung für die Förderung:

                                            •  Teilnahmepflicht
                                            • Wohnort oder Arbeitsstelle in Bremen

                                            Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                            Bildungszeit

                                            Was wird gefördert?

                                            • berufliche Weiterbildung

                                              Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                              • Fünf Tage pro Jahr, Arbeitsentgelt wird vom AG weitergezahlt

                                              Voraussetzung für die Förderung:

                                              • Bildungsangebot muss als Bildungsurlaub / Bildungszeit anerkannt sein
                                              • AN, sowie Azubi und Personen in arbeitsnehmerähnlicher Stellung

                                              Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                    Bremen | Unternehmen

                                                    Weiter.Bildung

                                                    Was wird gefördert?

                                                    • Zuschüsse zu den Kosten des Lehrgangs und / oder zum Arbeitsentgelt

                                                    Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                    • Je nach Unternehmensgröße – Arbeitnehmerentgelt
                                                      • unter 10 MA → 75 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                      • unter 250 MA → 50 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                      • ab 250 MA → 25 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                      • ab 2.500 MA → 25 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                    • Je nach Unternehmensgröße – Lehrgangskosten
                                                      • unter 10 MA → 100 % → bis zu 100 % ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen
                                                      • unter 250 MA → 50 % → bis zu 100 % ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen
                                                      • ab 250 MA → 25 %
                                                      • ab 2.500 MA → 15 %

                                                    Voraussetzung für die Förderung:

                                                    • eine Qualifizierungsberatung, die individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist

                                                    Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                        Hamburg | Einzelpersonen

                                                        KOMPASS – Kompakte Hilfe für Soloselbständige

                                                        Was wird gefördert?

                                                        • Weiterbildungsmaßnahmen zur Sicherung der beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells

                                                          Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                          • 90 % der Gesamtkosten, maximal 4.500 € (netto)
                                                          • einmal innerhalb von 12 Monaten möglich

                                                          Voraussetzung für die Förderung:

                                                          • Soloselbstständige, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, mit Wohnsitz und Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten

                                                          Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                          Hamburger Weiterbildungsbonus

                                                          Was wird gefördert?

                                                          • Weiterbildungsmaßnahmen, die mindestens 8 Stunden umfassen

                                                            Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                            • bis zu 50%

                                                            Voraussetzung für die Förderung:

                                                            • Beschäftigte, Selbstständige
                                                            • Wohnort oder Arbeitsstelle in Hamburg
                                                            • Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes sind ausgeschlossen

                                                            Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                                    Hamburg | Unternehmen

                                                                    Weiter.Bildung

                                                                    Was wird gefördert?

                                                                    • Zuschüsse zu den Kosten des Lehrgangs und / oder zum Arbeitsentgelt

                                                                    Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                    • Je nach Unternehmensgröße – Arbeitnehmerentgelt
                                                                      • unter 10 MA → 75 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                      • unter 250 MA → 50 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                      • ab 250 MA → 25 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                      • ab 2.500 MA → 25 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                    • Je nach Unternehmensgröße – Lehrgangskosten
                                                                      • unter 10 MA → 100 % → bis zu 100 % ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen
                                                                      • unter 250 MA → 50 % → bis zu 100 % ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen
                                                                      • ab 250 MA → 25 %
                                                                      • ab 2.500 MA → 15 %

                                                                    Voraussetzung für die Förderung:

                                                                    • eine Qualifizierungsberatung, die individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist

                                                                    Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                                        Hessen | Einzelpersonen

                                                                        KOMPASS – Kompakte Hilfe für Soloselbständige

                                                                        Was wird gefördert?

                                                                        • Weiterbildungsmaßnahmen zur Sicherung der beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells

                                                                          Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                          • 90 % der Gesamtkosten, maximal 4.500 € (netto)
                                                                          • einmal innerhalb von 12 Monaten möglich

                                                                          Voraussetzung für die Förderung:

                                                                          • Soloselbstständige, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, mit Wohnsitz und Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten

                                                                          Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                                          Bildungsurlaub

                                                                          Was wird gefördert?

                                                                          •  Berufliche, politische Weiterbildung

                                                                            Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                            • Fünf Tage pro Jahr, Arbeitsentgelt wird vom AG weitergezahlt
                                                                            • Nur Freistellung, keine Finanzierung

                                                                            Voraussetzung für die Förderung:

                                                                            • Arbeitsort in Hessen (Wohnort irrelevant)
                                                                            • Arbeitsverhältnis muss mindestens sechs Monate bestehen

                                                                            Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                                                    Hessen | Unternehmen

                                                                                    Weiter.Bildung

                                                                                    Was wird gefördert?

                                                                                    • Zuschüsse zu den Kosten des Lehrgangs und / oder zum Arbeitsentgelt

                                                                                    Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                    • Je nach Unternehmensgröße – Arbeitnehmerentgelt
                                                                                      • unter 10 MA → 75 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                      • unter 250 MA → 50 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                      • ab 250 MA → 25 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                      • ab 2.500 MA → 25 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                    • Je nach Unternehmensgröße – Lehrgangskosten
                                                                                      • unter 10 MA → 100 % → bis zu 100 % ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen
                                                                                      • unter 250 MA → 50 % → bis zu 100 % ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen
                                                                                      • ab 250 MA → 25 %
                                                                                      • ab 2.500 MA → 15 %

                                                                                    Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                    • eine Qualifizierungsberatung, die individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist

                                                                                    Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                                                        Mecklenburg-Vorpommern | Einzelpersonen

                                                                                        KOMPASS – Kompakte Hilfe für Soloselbständige

                                                                                        Was wird gefördert?

                                                                                        • Weiterbildungsmaßnahmen zur Sicherung der beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells

                                                                                          Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                          • 90 % der Gesamtkosten, maximal 4.500 € (netto)
                                                                                          • einmal innerhalb von 12 Monaten möglich

                                                                                          Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                          • Soloselbstständige, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, mit Wohnsitz und Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten

                                                                                          Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                                                          Bildungsfreistellung

                                                                                          Was wird gefördert?

                                                                                          •  Berufliche, politische Weiterbildung

                                                                                            Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                            • 10 Tage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Jahren
                                                                                            • Arbeitsentgelt wird vom AG weitergezahlt
                                                                                            • Nur Freistellung, keine Finanzierung

                                                                                            Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                            • Arbeitsort in Mecklenburg-Vorpommern

                                                                                            Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                                                                    Mecklenburg-Vorpommern | Unternehmen

                                                                                                    Weiter.Bildung

                                                                                                    Was wird gefördert?

                                                                                                    • Zuschüsse zu den Kosten des Lehrgangs und / oder zum Arbeitsentgelt

                                                                                                    Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                                    • Je nach Unternehmensgröße – Arbeitnehmerentgelt
                                                                                                      • unter 10 MA → 75 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                      • unter 250 MA → 50 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                      • ab 250 MA → 25 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                      • ab 2.500 MA → 25 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                    • Je nach Unternehmensgröße – Lehrgangskosten
                                                                                                      • unter 10 MA → 100 % → bis zu 100 % ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen
                                                                                                      • unter 250 MA → 50 % → bis zu 100 % ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen
                                                                                                      • ab 250 MA → 25 %
                                                                                                      • ab 2.500 MA → 15 %

                                                                                                    Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                                    • eine Qualifizierungsberatung, die individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist

                                                                                                    Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                                                                    Bildungscheck für Unternehmen

                                                                                                    Was wird gefördert?

                                                                                                    • individuelle Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungen

                                                                                                    Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                                    • 50 % der Lehrgangskosten
                                                                                                    • Höchsten 3.000 € je Bildungsscheck und Weiterbildungsmaßnahme

                                                                                                    Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                                    • Unternehmenssitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern

                                                                                                    Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                                                                        Niedersachsen | Einzelpersonen

                                                                                                        KOMPASS – Kompakte Hilfe für Soloselbständige

                                                                                                        Was wird gefördert?

                                                                                                        • Weiterbildungsmaßnahmen zur Sicherung der beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells

                                                                                                          Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                                          • 90 % der Gesamtkosten, maximal 4.500 € (netto)
                                                                                                          • einmal innerhalb von 12 Monaten möglich

                                                                                                          Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                                          • Soloselbstständige, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, mit Wohnsitz und Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten

                                                                                                          Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                                                                          Bildungsurlaub

                                                                                                          Was wird gefördert?

                                                                                                          •  Berufliche, politische Weiterbildung

                                                                                                            Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                                            • Fünf Tage pro Jahr, Arbeitsentgelt wird vom AG weitergezahlt
                                                                                                            • Nur Freistellung, keine Finanzierung

                                                                                                            Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                                            • Arbeitsort in Niedersachsen
                                                                                                            • nicht für Beamte

                                                                                                            Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                                                                                    Niedersachsen | Unternehmen

                                                                                                                    Weiter.Bildung

                                                                                                                    Was wird gefördert?

                                                                                                                    • Zuschüsse zu den Kosten des Lehrgangs und / oder zum Arbeitsentgelt

                                                                                                                    Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                                                    • Je nach Unternehmensgröße – Arbeitnehmerentgelt
                                                                                                                      • unter 10 MA → 75 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                                      • unter 250 MA → 50 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                                      • ab 250 MA → 25 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                                      • ab 2.500 MA → 25 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                                    • Je nach Unternehmensgröße – Lehrgangskosten
                                                                                                                      • unter 10 MA → 100 % → bis zu 100 % ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen
                                                                                                                      • unter 250 MA → 50 % → bis zu 100 % ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen
                                                                                                                      • ab 250 MA → 25 %
                                                                                                                      • ab 2.500 MA → 15 %

                                                                                                                    Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                                                    • eine Qualifizierungsberatung, die individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist

                                                                                                                    Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                                                                                          Nordrhein-Westfalen | Einzelpersonen

                                                                                                                          Förderprogramm individueller Bildungsscheck

                                                                                                                          Was wird gefördert?

                                                                                                                          • Zuschuss von 50 % der Ausgaben für eine Weiterbildungsmaßnahme, höchstens jedoch 500 Euro je Bildungscheck

                                                                                                                          Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                                                          • Alle zwei Kalenderjahre ein Bildungsscheck

                                                                                                                          Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                                                          • Beschäftigte und Berufsrückkehrende sowie kleine Unternehmen mit maximal 50 Mitarbeitenden
                                                                                                                          • Gefördert werden Personen im individuellen Zugang, die in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bei maximal 40.000 Euro (bzw. zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) liegt
                                                                                                                          • Beratungsgespräch, das mindestens zwei Tage vor Weiterbildung stattfindet

                                                                                                                          Wo beantrage ich die Förderung?

                                                                                                                          Förderprogramm Aufstiegs-BaföG

                                                                                                                          Was wird gefördert?

                                                                                                                          • anspruchsvolle berufliche Fortbildungen in Voll- und Teilzeit
                                                                                                                          • 50 % der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen

                                                                                                                          Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                                                          • Personen, die die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation) erfüllen
                                                                                                                          • Personen mit (maximal) Bachelorabschluss oder einem vergleichbaren Hochschulabschluss
                                                                                                                          • Personen ohne Erstausbildung, z. B. Studienabbrecher und -abbrecherinnen sowie Abiturientinnen und Abiturienten, sofern Sie die in der jeweiligen Fortbildungsordnung geforderten Vorqualifikationen und Berufspraxis erfüllen

                                                                                                                          Wo beantrage ich die Förderung?

                                                                                                                          KOMPASS – Kompakte Hilfe für Soloselbständige

                                                                                                                          Was wird gefördert?

                                                                                                                          • Weiterbildungsmaßnahmen zur Sicherung der beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells

                                                                                                                            Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                                                            • 90 % der Gesamtkosten, maximal 4.500 € (netto)
                                                                                                                            • einmal innerhalb von 12 Monaten möglich

                                                                                                                            Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                                                            • Soloselbstständige, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, mit Wohnsitz und Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten

                                                                                                                            Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                                                                                            Bildungsurlaub NRW

                                                                                                                            Was wird gefördert?

                                                                                                                            • Bildungsurlaub in NRW (Das gewählte Seminar muss in dem Bundesland anerkannt sein, in dem sich der Arbeitsplatz befindet)

                                                                                                                            Wer hat in Nordrhein-Westfalen Anspruch auf Bildungsfreistellung bzw. Bildungsurlaub?

                                                                                                                            • Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen haben einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung bei Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durch den Arbeitgeber

                                                                                                                            Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                                                            • Fünf Tage pro Jahr
                                                                                                                            • Für Auszubildende beträgt der Anspruch fünf Tage im Ausbildungsjahr

                                                                                                                            Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                                                            • Die Bildungsfreistellung ist mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen
                                                                                                                            • Die Teilnahme an der Veranstaltung ist dem Arbeitgeber nach Abschluss nachzuweisen
                                                                                                                            • mindestens 5, in Ausnahmefällen mindestens 3 aufeinanderfolgende Tage (mind. 6 Unterrichtsstunden pro Tag)
                                                                                                                            • Weiterbildungsort maximal 500 km von der NRW-Landesgrenze

                                                                                                                            Wo beantrage ich die Förderung?

                                                                                                                              Nordrhein-Westfalen | Unternehmen

                                                                                                                              Förderprogramm betrieblicher Bildungsscheck

                                                                                                                              Was wird gefördert?

                                                                                                                              • Zuschuss von 50 % der Ausgaben für eine Weiterbildungsmaßnahme, höchstens jedoch 500 Euro je Bildungscheck

                                                                                                                              Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                                                              • bis zu 10 Bildungsschecks für die Beschäftigten pro Kalenderjahr
                                                                                                                              • maximal ein Bildungscheck pro Mitarbeiter pro Kalenderjahr

                                                                                                                              Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                                                              • Berufliche Weiterbildung
                                                                                                                              • Sitz und / oder die Arbeitsstätte des Unternehmens muss sich in NRW befinden
                                                                                                                              • Unternehmen muss weniger als 50 Personen (Vollzeitkräfte) beschäftigen
                                                                                                                              • Beratungsgespräch, das mindestens einen Tag vor Weiterbildung stattfindet

                                                                                                                              Wo beantrage ich die Förderung?

                                                                                                                              Weiter.Bildung

                                                                                                                              Was wird gefördert?

                                                                                                                              • Zuschüsse zu den Kosten des Lehrgangs und / oder zum Arbeitsentgelt

                                                                                                                              Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                                                              • Je nach Unternehmensgröße – Arbeitnehmerentgelt
                                                                                                                                • unter 10 MA → 75 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                                                • unter 250 MA → 50 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                                                • ab 250 MA → 25 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                                                • ab 2.500 MA → 25 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                                              • Je nach Unternehmensgröße – Lehrgangskosten
                                                                                                                                • unter 10 MA → 100 % → bis zu 100 % ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen
                                                                                                                                • unter 250 MA → 50 % → bis zu 100 % ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen
                                                                                                                                • ab 250 MA → 25 %
                                                                                                                                • ab 2.500 MA → 15 %

                                                                                                                              Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                                                              • eine Qualifizierungsberatung, die individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist

                                                                                                                              Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                                                                                                Rheinland-Pfalz | Einzelpersonen

                                                                                                                                Förderprogramm QualiScheck

                                                                                                                                Was wird gefördert?

                                                                                                                                • 50 % der entstehenden Weiterbildungskosten
                                                                                                                                • Sonstige Kosten, wie z. B. Lehr- und Lernmittel, Fahrtkosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sind nicht förderfähig

                                                                                                                                Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                                                                • Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung

                                                                                                                                Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                                                                • Der QualiScheck fördert abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 20.000 Euro (gemeinsam Veranlagte: 40.000 Euro)
                                                                                                                                • Erwerbstätige mit geringerem Einkommen werden nur gefördert, wenn die Weiterbildung mehr als 1.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer kostet
                                                                                                                                • Berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen

                                                                                                                                Wo beantrage ich die Förderung?

                                                                                                                                Aus- und Weiterbildungskredit

                                                                                                                                Was wird gefördert?

                                                                                                                                • Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens
                                                                                                                                • Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel. Das Gesamtvorhaben darf ein Investitionsvolumen von 25 Mio. EUR nicht übersteigen
                                                                                                                                • Der Darlehenshöchstbetrag liegt bei max. 500.000 EUR

                                                                                                                                Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                                                                • kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU- Definition der EU
                                                                                                                                • Angehörige der Freien Berufe sowie MidCap-Unternehmen
                                                                                                                                • mindestens 250 und weniger als 3.000 Mitarbeiter im Unternehmen

                                                                                                                                Wo beantrage ich die Förderung?

                                                                                                                                Bildungsfreistellung bzw. Bildungsurlaub

                                                                                                                                Was wird gefördert?

                                                                                                                                • Bildungsfreistellung bzw. Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz

                                                                                                                                Wer hat in Rheinland-Pfalz Anspruch auf Bildungsfreistellung bzw. Bildungsurlaub?

                                                                                                                                • Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung bei Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durch den Arbeitgeber

                                                                                                                                Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                                                                • In der Regel zehn Tage in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren
                                                                                                                                • Für Auszubildende beträgt der Anspruch fünf Tage im Ausbildungsjahr

                                                                                                                                Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                                                                • Die Bildungsfreistellung ist mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen
                                                                                                                                • Die Teilnahme an der Veranstaltung ist dem Arbeitgeber nach Abschluss nachzuweisen

                                                                                                                                Wo beantrage ich die Förderung?

                                                                                                                                KOMPASS – Kompakte Hilfe für Soloselbständige

                                                                                                                                Was wird gefördert?

                                                                                                                                • Weiterbildungsmaßnahmen zur Sicherung der beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells

                                                                                                                                Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                                                                • 90 % der Gesamtkosten, maximal 4.500 € (netto)
                                                                                                                                • einmal innerhalb von 12 Monaten möglich

                                                                                                                                Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                                                                • Soloselbstständige, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, mit Wohnsitz und Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten

                                                                                                                                Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                                                                                                  Rheinland-Pfalz | Unternehmen

                                                                                                                                  Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung

                                                                                                                                  Was wird gefördert?

                                                                                                                                  • Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 120 Stunden
                                                                                                                                  • Förderfähig sind sowohl die Teilnahme an externen Weiterbildungsmaßnahmen als auch die Durchführung betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen durch externe Weiterbildungsanbieter, wie z.B. Inhouse-Seminare oder Inhouse-Lehrgänge

                                                                                                                                  Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                                                                  • 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben je Teilnehmenden, jedoch maximal 1.500 € je Teilnehmenden
                                                                                                                                  • maximale Fördersumme pro Unternehmen beträgt 30.000 Euro je Kalenderjahr der Kostenerstattung

                                                                                                                                  Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                                                                  • Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren unternehmensexterner Weiterbildungsanbieter
                                                                                                                                  • Personalausgaben für die Teilnehmenden sofern die Weiterbildung während der Arbeitszeit stattfindet

                                                                                                                                  Wo beantrage ich die Förderung?

                                                                                                                                  Weiter.Bildung

                                                                                                                                  Was wird gefördert?

                                                                                                                                  • Zuschüsse zu den Kosten des Lehrgangs und / oder zum Arbeitsentgelt

                                                                                                                                  Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                                                                  • Je nach Unternehmensgröße – Arbeitnehmerentgelt
                                                                                                                                    • unter 10 MA → 75 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                                                    • unter 250 MA → 50 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                                                    • ab 250 MA → 25 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                                                    • ab 2.500 MA → 25 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                                                  • Je nach Unternehmensgröße – Lehrgangskosten
                                                                                                                                    • unter 10 MA → 100 % → bis zu 100 % ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen
                                                                                                                                    • unter 250 MA → 50 % → bis zu 100 % ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen
                                                                                                                                    • ab 250 MA → 25 %
                                                                                                                                    • ab 2.500 MA → 15 %

                                                                                                                                  Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                                                                  • eine Qualifizierungsberatung, die individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist

                                                                                                                                  Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                                                                                                    Saarland | Einzelpersonen

                                                                                                                                    KOMPASS – Kompakte Hilfe für Soloselbständige

                                                                                                                                    Was wird gefördert?

                                                                                                                                    • Weiterbildungsmaßnahmen zur Sicherung der beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells

                                                                                                                                    Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                                                                    • 90 % der Gesamtkosten, maximal 4.500 € (netto)
                                                                                                                                    • einmal innerhalb von 12 Monaten möglich

                                                                                                                                    Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                                                                    • Soloselbstständige, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, mit Wohnsitz und Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten

                                                                                                                                    Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                                                                                                        Saarland | Unternehmen

                                                                                                                                        Förderprogramm Kompetenz durch Weiterbildung

                                                                                                                                        Was wird gefördert?

                                                                                                                                        • Förderung bis zu 50 % der Weiterbildungskosten, max. 2.000 € je Mitarbeiter, Bagatellgrenze liegt bei 300 €

                                                                                                                                        Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                                                                        • Fördersumme pro KMU und Jahr ist Abhängig von der Unternehmensgröße begrenzt (Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte): 20.000 € / Kalenderjahr; Kleine Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte): 100.000 € / Kalenderjahr; Mittlere Unternehmen (weniger als 250 Beschäftigte): 250.000 € / Kalenderjahr)

                                                                                                                                          Wo beantrage ich die Förderung?

                                                                                                                                          Weiter.Bildung

                                                                                                                                          Was wird gefördert?

                                                                                                                                          • Zuschüsse zu den Kosten des Lehrgangs und / oder zum Arbeitsentgelt

                                                                                                                                          Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                                                                          • Je nach Unternehmensgröße – Arbeitnehmerentgelt
                                                                                                                                            • unter 10 MA → 75 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                                                            • unter 250 MA → 50 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                                                            • ab 250 MA → 25 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                                                            • ab 2.500 MA → 25 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                                                          • Je nach Unternehmensgröße – Lehrgangskosten
                                                                                                                                            • unter 10 MA → 100 % → bis zu 100 % ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen
                                                                                                                                            • unter 250 MA → 50 % → bis zu 100 % ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen
                                                                                                                                            • ab 250 MA → 25 %
                                                                                                                                            • ab 2.500 MA → 15 %

                                                                                                                                          Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                                                                          • eine Qualifizierungsberatung, die individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist

                                                                                                                                          Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                                                                                                              Sachsen-Anhalt | Einzelpersonen

                                                                                                                                              KOMPASS – Kompakte Hilfe für Soloselbständige

                                                                                                                                              Was wird gefördert?

                                                                                                                                              • Weiterbildungsmaßnahmen zur Sicherung der beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells

                                                                                                                                              Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                                                                              • 90 % der Gesamtkosten, maximal 4.500 € (netto)
                                                                                                                                              • einmal innerhalb von 12 Monaten möglich

                                                                                                                                              Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                                                                              • Soloselbstständige, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, mit Wohnsitz und Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten

                                                                                                                                              Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                                                                                                              Sachsen-Anhalt Weiterbildung – Individuell

                                                                                                                                              Was wird gefördert?

                                                                                                                                              • Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen, die Wettbewerbsfähigkeit stärken, Fachkräfte für den wirtschaftlichen Erfolg sichern

                                                                                                                                              Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                                                                              • Teilnahme- und Prüfungsgebühren
                                                                                                                                              • Honorarausgaben für externe Dozenten
                                                                                                                                              • Fahrtkosten
                                                                                                                                              • Übernachtungskosten
                                                                                                                                              • Zusätzliche Kinderbetreuungskosten
                                                                                                                                              • Zuschuss von bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben (max. 100.000 Euro)

                                                                                                                                              Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                                                                              • Selbstständige, Privatpersonen
                                                                                                                                              • Personen mit einem Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze werden nicht gefördert (Jahr 2023: 66.600 Euro)

                                                                                                                                              Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                                                                                                                  Sachsen-Anhalt | Unternehmen

                                                                                                                                                  Weiter.Bildung

                                                                                                                                                  Was wird gefördert?

                                                                                                                                                  • Zuschüsse zu den Kosten des Lehrgangs und / oder zum Arbeitsentgelt

                                                                                                                                                  Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                                                                                  • Je nach Unternehmensgröße – Arbeitnehmerentgelt
                                                                                                                                                    • unter 10 MA → 75 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                                                                    • unter 250 MA → 50 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                                                                    • ab 250 MA → 25 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                                                                    • ab 2.500 MA → 25 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                                                                  • Je nach Unternehmensgröße – Lehrgangskosten
                                                                                                                                                    • unter 10 MA → 100 % → bis zu 100 % ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen
                                                                                                                                                    • unter 250 MA → 50 % → bis zu 100 % ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen
                                                                                                                                                    • ab 250 MA → 25 %
                                                                                                                                                    • ab 2.500 MA → 15 %

                                                                                                                                                  Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                                                                                  • eine Qualifizierungsberatung, die individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist

                                                                                                                                                  Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                                                                                                                  Sachsen-Anhalt Weiterbildung

                                                                                                                                                  Was wird gefördert?

                                                                                                                                                  • Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen, die Wettbewerbsfähigkeit stärken, Fachkräfte für den wirtschaftlichen Erfolg sichern

                                                                                                                                                  Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                                                                                  • Teilnahme- und Prüfungsgebühren
                                                                                                                                                  • Honorarausgaben für externe Dozenten
                                                                                                                                                  • Fahrtkosten
                                                                                                                                                  • Übernachtungskosten
                                                                                                                                                  • Zusätzliche Kinderbetreuungskosten
                                                                                                                                                  • Zuschuss von bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben (max. 100.000 Euro)

                                                                                                                                                  Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                                                                                  • Unternehmen

                                                                                                                                                  Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                                                                                                                      Sachsen| Einzelpersonen

                                                                                                                                                      KOMPASS – Kompakte Hilfe für Soloselbständige

                                                                                                                                                      Was wird gefördert?

                                                                                                                                                      • Weiterbildungsmaßnahmen zur Sicherung der beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells

                                                                                                                                                      Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                                                                                      • 90 % der Gesamtkosten, maximal 4.500 € (netto)
                                                                                                                                                      • einmal innerhalb von 12 Monaten möglich

                                                                                                                                                      Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                                                                                      • Soloselbstständige, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, mit Wohnsitz und Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten

                                                                                                                                                      Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                                                                                                                      Berufliche Weiterbildung – individuell berufsbezogene Weiterbildung

                                                                                                                                                      Was wird gefördert?

                                                                                                                                                      • Vorhaben der individuell berufsbezogenen Weiterbildung

                                                                                                                                                      Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                                                                                      • Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt
                                                                                                                                                      • Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 %. Für geringfügig Beschäftigte gilt ein Fördersatz von in der Regel 80 %
                                                                                                                                                      • Die Zuwendung wird als Pauschale gewährt. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben der Weiterbildungsmaßnahme zuzüglich anfallender Prüfungsgebühren. Die Pauschale für eine einzelne Einheit ermittelt sich aus der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben in Euro unter Berücksichtigung des Fördersatzes
                                                                                                                                                      • Die Zuwendung beträgt maximal 4.500 EUR
                                                                                                                                                      • Nicht förderfähig sind Fahrt- und Unterbringungskosten

                                                                                                                                                      Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                                                                                      • natürliche Person
                                                                                                                                                      • Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen
                                                                                                                                                      • erwerbstätig mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von maximal 3.700 EUR
                                                                                                                                                      • Die Gesamtausgaben für die Weiterbildung betragen mindestens 700 EUR
                                                                                                                                                      • Die Gesamtfinanzierung ist gesichert – Der Zuschuss wir im Anschluss an die Weiterbildung nach Einreichung des Verwendungsnachweises ausgezahlt

                                                                                                                                                      Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                                                                                                                          Sachsen| Unternehmen

                                                                                                                                                          Weiter.Bildung

                                                                                                                                                          Was wird gefördert?

                                                                                                                                                          • Zuschüsse zu den Kosten des Lehrgangs und / oder zum Arbeitsentgelt

                                                                                                                                                          Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                                                                                          • Je nach Unternehmensgröße – Arbeitnehmerentgelt
                                                                                                                                                            • unter 10 MA → 75 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                                                                            • unter 250 MA → 50 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                                                                            • ab 250 MA → 25 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                                                                            • ab 2.500 MA → 25 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                                                                          • Je nach Unternehmensgröße – Lehrgangskosten
                                                                                                                                                            • unter 10 MA → 100 % → bis zu 100 % ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen
                                                                                                                                                            • unter 250 MA → 50 % → bis zu 100 % ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen
                                                                                                                                                            • ab 250 MA → 25 %
                                                                                                                                                            • ab 2.500 MA → 15 %

                                                                                                                                                          Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                                                                                          • eine Qualifizierungsberatung, die individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist

                                                                                                                                                          Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                                                                                                                          Berufliche Weiterbildung – betriebliche Weiterbildung

                                                                                                                                                          Was wird gefördert?

                                                                                                                                                          • Vorhaben der individuell berufsbezogenen Weiterbildung

                                                                                                                                                          Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                                                                                          • Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt
                                                                                                                                                          • Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 %
                                                                                                                                                          • Die Zuwendung wird als Pauschale gewährt. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben der Weiterbildungsmaßnahme zuzüglich anfallender Prüfungsgebühren. Die Pauschale für eine einzelne Einheit ermittelt sich aus der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben in Euro unter Berücksichtigung des Fördersatzes
                                                                                                                                                          • Die Zuwendung beträgt maximal 4.500 EUR
                                                                                                                                                          • Nicht förderfähig sind Fahrt- und Unterbringungskosten, sowie die Umsatzsteuer

                                                                                                                                                          Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                                                                                          •  Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen → Teilnehmer müssen Hauptwohnsitz oder Arbeitsort im Freistaat Sachsen haben
                                                                                                                                                          • Unternehmen (natürliche beziehungsweise juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten Rechts) mit bis zu 500 Mitarbeitern (einschließlich Mitarbeitern aus unselbständigen Niederlassungen) beziehungsweise rechtlich selbständige Unternehmen innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern im Unternehmen
                                                                                                                                                          • Weiterbildung kostet mindestens 700 € netto

                                                                                                                                                          Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                                                                                                                              Schleswig-Holstein| Einzelpersonen

                                                                                                                                                              KOMPASS – Kompakte Hilfe für Soloselbständige

                                                                                                                                                              Was wird gefördert?

                                                                                                                                                              • Weiterbildungsmaßnahmen zur Sicherung der beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells

                                                                                                                                                              Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                                                                                              • 90 % der Gesamtkosten, maximal 4.500 € (netto)
                                                                                                                                                              • einmal innerhalb von 12 Monaten möglich

                                                                                                                                                              Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                                                                                              • Soloselbstständige, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, mit Wohnsitz und Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten

                                                                                                                                                              Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                                                                                                                              Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

                                                                                                                                                              Was wird gefördert?

                                                                                                                                                              • beruflich relevante Weiterbildungsseminare, die mindestens 16 Zeitstunden umfassen auch Onlinekurse oder Fernlehrgänge
                                                                                                                                                              • Nachhaltige Kompetenzentwicklung

                                                                                                                                                              Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                                                                                              • bis zu 40 % der Seminarkosten, maximal jedoch 1.500 Euro pro Antragstellenden und Kalenderjahr

                                                                                                                                                              Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                                                                                              • erwerbstätig
                                                                                                                                                              • Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein

                                                                                                                                                              Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                                                                                                                              Bildungsfreistellung / Bildungsurlaub

                                                                                                                                                              Was wird gefördert?

                                                                                                                                                              • Weiterbildungsveranstaltungen der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Weiterbildung sowie Qualifizierungen für ehrenamtliches und zivilgesellschaftliches Engagement

                                                                                                                                                              Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                                                                                              • Bildungsfreistellung bei Lohnfortzahlung
                                                                                                                                                              • einmal im Jahr nutzbar
                                                                                                                                                              • in der Regel gilt die Freistellung für fünf Arbeitstage
                                                                                                                                                              • Verständigung mit dem Arbeitgeber
                                                                                                                                                              • als Präsenzveranstaltung, hybrid oder online

                                                                                                                                                              Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                                                                                              • Arbeitsschwerpunkt in Schleswig-Holstein

                                                                                                                                                              Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                                                                                                                                  Schleswig-Holstein| Unternehmen

                                                                                                                                                                  Weiter.Bildung

                                                                                                                                                                  Was wird gefördert?

                                                                                                                                                                  • Zuschüsse zu den Kosten des Lehrgangs und / oder zum Arbeitsentgelt

                                                                                                                                                                  Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                                                                                                  • Je nach Unternehmensgröße – Arbeitnehmerentgelt
                                                                                                                                                                    • unter 10 MA → 75 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                                                                                    • unter 250 MA → 50 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                                                                                    • ab 250 MA → 25 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                                                                                    • ab 2.500 MA → 25 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                                                                                  • Je nach Unternehmensgröße – Lehrgangskosten
                                                                                                                                                                    • unter 10 MA → 100 % → bis zu 100 % ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen
                                                                                                                                                                    • unter 250 MA → 50 % → bis zu 100 % ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen
                                                                                                                                                                    • ab 250 MA → 25 %
                                                                                                                                                                    • ab 2.500 MA → 15 %

                                                                                                                                                                  Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                                                                                                  • eine Qualifizierungsberatung, die individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist

                                                                                                                                                                  Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                                                                                                                                        Thüringen | Einzelpersonen

                                                                                                                                                                        KOMPASS – Kompakte Hilfe für Soloselbständige

                                                                                                                                                                        Was wird gefördert?

                                                                                                                                                                        • Weiterbildungsmaßnahmen zur Sicherung der beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells

                                                                                                                                                                        Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                                                                                                        • 90 % der Gesamtkosten, maximal 4.500 € (netto)
                                                                                                                                                                        • einmal innerhalb von 12 Monaten möglich

                                                                                                                                                                        Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                                                                                                        • Soloselbstständige, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, mit Wohnsitz und Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten

                                                                                                                                                                        Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                                                                                                                                        Weiterbildungsscheck Thüringen

                                                                                                                                                                        Was wird gefördert?

                                                                                                                                                                        • individuelle berufliche Weiterbildung

                                                                                                                                                                        Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                                                                                                        • Teilnahme- und Prüfungsgebühren bis zu 1.000 €
                                                                                                                                                                        • Pro Haushaltsjahr ein Weiterbildungsscheck

                                                                                                                                                                        Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                                                                                                        • Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss gemäß dem letzten Einkommenssteuerbescheid unter 55.000 € bei Einzelveranlagung und unter 110.000 € bei Zusammenveranlagung liegen
                                                                                                                                                                        • Die Förderung über den Weiterbildungsscheck ist nur möglich, wenn keine andere Fördermöglichkeit gegeben ist

                                                                                                                                                                        Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                                                                                                                                              Thüringen | Unternehmen

                                                                                                                                                                              Weiter.Bildung

                                                                                                                                                                              Was wird gefördert?

                                                                                                                                                                              • Zuschüsse zu den Kosten des Lehrgangs und / oder zum Arbeitsentgelt

                                                                                                                                                                              Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                                                                                                                                                                              • Je nach Unternehmensgröße – Arbeitnehmerentgelt
                                                                                                                                                                                • unter 10 MA → 75 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                                                                                                • unter 250 MA → 50 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                                                                                                • ab 250 MA → 25 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                                                                                                • ab 2.500 MA → 25 % → bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
                                                                                                                                                                              • Je nach Unternehmensgröße – Lehrgangskosten
                                                                                                                                                                                • unter 10 MA → 100 % → bis zu 100 % ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen
                                                                                                                                                                                • unter 250 MA → 50 % → bis zu 100 % ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen
                                                                                                                                                                                • ab 250 MA → 25 %
                                                                                                                                                                                • ab 2.500 MA → 15 %

                                                                                                                                                                              Voraussetzung für die Förderung:

                                                                                                                                                                              • eine Qualifizierungsberatung, die individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist

                                                                                                                                                                              Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                                                                                                                                                                                    Alle Angaben erfolgen nach sorgfältiger Prüfung, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.