FAQ

Förderungen & Rabatte

Für unsere Angebote in den Bereichen Weiterbildung, Personalentwicklung und Fachkräftegewinnung gibt es für Einzelpersonen und Unternehmen verschiedene Fördermöglichkeiten und Mitgliederrabatte.

FAQ

Mitgliederrabatte

Akkordeon Geschlossen
Ingenieurkammer Baden-Württemberg
  • Mitglieder: 25%* (12,5% bei mehrtägigen Lehrgängen)
  • Mitarbeitende eines Mitglieds: 10%
  • Listengeführte, Entwurfs- und Planverfasser: 10%

*Die Ingenieurkammer Baden-Württemberg fördert den Besuch von Tagesveranstaltungen Ihrer Mitglieder bei der Akademie der Ingenieure mit einem Rabatt auf die Teilnahmegebühr von 12,5 % bei einem Budget pro Jahr bis zu einer Höhe von netto 150,- EUR pro Person. Zusätzlich gewährt die Akademie der Ingenieure den Mitgliedern der IngBW auf alle Veranstaltungen einen Rabatt von 12,5 % auf die Teilnahmegebühren.

Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
  • Mitglieder: 25%
  • Mitarbeitende eines Mitglieds: 10%
Ingenieurkammer Saarland
  • Mitglieder: 25%
  • Mitarbeitende eines Mitglieds: 10%
Artus Gruppe (Wolfgang Ott GmbH)
  • Versicherte: 12,5%
Arbeitskreis beratende Ingenieure Vermessung e.V.
  • Mitglieder: 20%
  • Mitarbeitende eines Mitglieds: 10%
Bund deutscher Baumeister BDB BW e.V.
  • Mitglieder: 10%
Bund deutscher Baumeister BDB SL e.V.
  • Mitglieder: 10%
Bauherren-Schutzbund e.V.
  • Mitglieder: 10%
Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker GIH e.V.
  • Mitglieder: 10%
Deutschen Energieberater Netzwerkes DEN e.V.
  • Mitglieder: 10%
Zeitschrift “Gebäude-Energieberater”
  • Mitglieder: 10%
Qualitätsnetz Bauen
  • Mitglieder: 15% (nur bei bestätigten Kooperationsveranstaltungen)
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Fördermöglichkeiten

Akkordeon Dummy
Baden-Württemberg | Einzelpersonen

Förderprogramm Fachkurse-Förderung Weiterbildung

Was wird gefördert?

  • bis zu 70 % der Weiterbildungskosten

Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

  • unbegrenzt

Voraussetzung für die Förderung:

  • Wohnsitz oder Arbeitsstelle in Baden-Württemberg

Wo beantrage ich die Förderung?

  • Über die AkadIng

Informationen und Antragsdokumente

Bildungsfreistellung bzw. Bildungsurlaub

Was wird gefördert?

  • Bildungsfreistellung bzw. Bildungsurlaub

Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

  • In der Regel zehn Tage in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren
  • Für Auszubildende beträgt der Anspruch fünf Tage im Ausbildungsjahr

Voraussetzung für die Förderung:

  • Die Bildungsfreistellung ist mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen
  • Die Teilnahme an der Veranstaltung ist dem Arbeitgeber nach Abschluss nachzuweisen

Wo beantrage ich die Förderung?

KOMPASS – Kompakte Hilfe für Soloselbständige

Was wird gefördert?

  • Weiterbildungsmaßnahmen zur Sicherung der beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells

    Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

    • 90 % der Gesamtkosten, maximal 4.500 € (netto)
    • einmal innerhalb von 12 Monaten möglich

    Voraussetzung für die Förderung:

    • Soloselbstständige mit Wohnsitz und Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten

    Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

    Förderprogramm Bildungsgutschein

    Was wird gefördert?

    • berufliche Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen oder Kenntnisse vermitteln, die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden
    • Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung, Kinderbetreuungskosten

      Wo beantrage ich die Förderung

        Baden-Württemberg | Unternehmen

        Förderprogramm Inhouse-Schulungen

        Was wird gefördert?

        • bis zu 50 % der Weiterbildungskosten
        • max. 1.100 € / Tag

        Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

        • einmalig

        Voraussetzung für die Förderung:

        • interkommunale Zusammenschlüsse
        • mind. zwei Kommunen unter 20.000 Einwohnern
        • Teilnahme nur als interkommunaler Zusammenschluss möglich
        • mind. 10 Teilnehmer

        Wo beantrage ich die Förderung?

          Nordrhein-Westfalen | Einzelpersonen

          Förderprogramm individueller Bildungsscheck

          Was wird gefördert?

          • Zuschuss von 50 % der Ausgaben für eine Weiterbildungsmaßnahme, höchstens jedoch 500 Euro je Bildungscheck

          Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

          • Alle zwei Kalenderjahre ein Bildungsscheck

          Voraussetzung für die Förderung:

          • Beschäftigte und Berufsrückkehrende sowie kleine Unternehmen mit maximal 50 Mitarbeitenden
          • Gefördert werden Personen im individuellen Zugang, die in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bei maximal 40.000 Euro (bzw. zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) liegt
          • Beratungsgespräch, das mindestens zwei Tage vor Weiterbildung stattfindet

          Wo beantrage ich die Förderung?

          Förderprogramm Aufstiegs-BaföG

          Was wird gefördert?

          • anspruchsvolle berufliche Fortbildungen in Voll- und Teilzeit
          • 50 % der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen

          Voraussetzung für die Förderung:

          • Personen, die die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation) erfüllen
          • Personen mit (maximal) Bachelorabschluss oder einem vergleichbaren Hochschulabschluss
          • Personen ohne Erstausbildung, z. B. Studienabbrecher und -abbrecherinnen sowie Abiturientinnen und Abiturienten, sofern Sie die in der jeweiligen Fortbildungsordnung geforderten Vorqualifikationen und Berufspraxis erfüllen

          Wo beantrage ich die Förderung?

          KOMPASS – Kompakte Hilfe für Soloselbständige

          Was wird gefördert?

          • Weiterbildungsmaßnahmen zur Sicherung der beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells

            Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

            • 90 % der Gesamtkosten, maximal 4.500 € (netto)
            • einmal innerhalb von 12 Monaten möglich

            Voraussetzung für die Förderung:

            • Soloselbstständige mit Wohnsitz und Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten

            Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

            Bildungsurlaub NRW

            Was wird gefördert?

            • Bildungsurlaub in NRW (Das gewählte Seminar muss in dem Bundesland anerkannt sein, in dem sich der Arbeitsplatz befindet)

            Wer hat in Nordrhein-Westfalen Anspruch auf Bildungsfreistellung bzw. Bildungsurlaub?

            • Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen haben einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung bei Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durch den Arbeitgeber

            Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

            • Fünf Tage pro Jahr
            • Für Auszubildende beträgt der Anspruch fünf Tage im Ausbildungsjahr

            Voraussetzung für die Förderung:

            • Die Bildungsfreistellung ist mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen
            • Die Teilnahme an der Veranstaltung ist dem Arbeitgeber nach Abschluss nachzuweisen
            • mindestens 5, in Ausnahmefällen mindestens 3 aufeinanderfolgende Tage (mind. 6 Unterrichtsstunden pro Tag)
            • Weiterbildungsort maximal 500 km von der NRW-Landesgrenze

            Wo beantrage ich die Förderung?

            Förderprogramm Bildungsgutschein

            Was wird gefördert?

            • berufliche Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen oder Kenntnisse vermitteln, die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden
            • Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung, Kinderbetreuungskosten

            Wo beantrage ich die Förderung?

            Nordrhein-Westfalen | Unternehmen

            Förderprogramm betrieblicher Bildungsscheck

            Was wird gefördert?

            • Zuschuss von 50 % der Ausgaben für eine Weiterbildungsmaßnahme, höchstens jedoch 500 Euro je Bildungscheck

            Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

            • bis zu 10 Bildungsschecks für die Beschäftigten pro Kalenderjahr
            • maximal ein Bildungscheck pro Mitarbeiter pro Kalenderjahr

            Voraussetzung für die Förderung:

            • Berufliche Weiterbildung
            • Sitz und / oder die Arbeitsstätte des Unternehmens muss sich in NRW befinden
            • Unternehmen muss weniger als 50 Personen (Vollzeitkräfte) beschäftigen
            • Beratungsgespräch, das mindestens einen Tag vor Weiterbildung stattfindet

            Wo beantrage ich die Förderung?

              Rheinland-Pfalz | Einzelpersonen

              Förderprogramm QualiScheck

              Was wird gefördert?

              • 50 % der entstehenden Weiterbildungskosten
              • Sonstige Kosten, wie z. B. Lehr- und Lernmittel, Fahrtkosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sind nicht förderfähig

              Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

              • Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung

              Voraussetzung für die Förderung:

              • Der QualiScheck fördert abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 20.000 Euro (gemeinsam Veranlagte: 40.000 Euro)
              • Erwerbstätige mit geringerem Einkommen werden nur gefördert, wenn die Weiterbildung mehr als 1.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer kostet
              • Berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen

              Wo beantrage ich die Förderung?

              Aus- und Weiterbildungskredit

              Was wird gefördert?

              • Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens
              • Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel. Das Gesamtvorhaben darf ein Investitionsvolumen von 25 Mio. EUR nicht übersteigen
              • Der Darlehenshöchstbetrag liegt bei max. 500.000 EUR

              Voraussetzung für die Förderung:

              • kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU- Definition der EU
              • Angehörige der Freien Berufe sowie MidCap-Unternehmen
              • mindestens 250 und weniger als 3.000 Mitarbeiter im Unternehmen

              Wo beantrage ich die Förderung?

              Bildungsfreistellung bzw. Bildungsurlaub

              Was wird gefördert?

              • Bildungsfreistellung bzw. Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz

              Wer hat in Rheinland-Pfalz Anspruch auf Bildungsfreistellung bzw. Bildungsurlaub?

              • Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung bei Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durch den Arbeitgeber

              Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

              • In der Regel zehn Tage in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren
              • Für Auszubildende beträgt der Anspruch fünf Tage im Ausbildungsjahr

              Voraussetzung für die Förderung:

              • Die Bildungsfreistellung ist mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen
              • Die Teilnahme an der Veranstaltung ist dem Arbeitgeber nach Abschluss nachzuweisen

              Wo beantrage ich die Förderung?

              KOMPASS – Kompakte Hilfe für Soloselbständige

              Was wird gefördert?

              • Weiterbildungsmaßnahmen zur Sicherung der beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells

              Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

              • 90 % der Gesamtkosten, maximal 4.500 € (netto)
              • einmal innerhalb von 12 Monaten möglich

              Voraussetzung für die Förderung:

              • Soloselbstständige mit Wohnsitz und Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten

              Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

              Förderprogramm Bildungsgutschein

              Was wird gefördert?

              • berufliche Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen oder Kenntnisse vermitteln, die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden
              • Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung, Kinderbetreuungskosten

              Wo beantrage ich die Förderung?

              Rheinland-Pfalz | Unternehmen

              Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung

              Was wird gefördert?

              • Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 120 Stunden
              • Förderfähig sind sowohl die Teilnahme an externen Weiterbildungsmaßnahmen als auch die Durchführung betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen durch externe Weiterbildungsanbieter, wie z.B. Inhouse-Seminare oder Inhouse-Lehrgänge

              Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

              • 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben je Teilnehmenden, jedoch maximal 1.500 € je Teilnehmenden
              • maximale Fördersumme pro Unternehmen beträgt 30.000 Euro je Kalenderjahr der Kostenerstattung

              Voraussetzung für die Förderung:

              • Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren unternehmensexterner Weiterbildungsanbieter
              • Personalausgaben für die Teilnehmenden sofern die Weiterbildung während der Arbeitszeit stattfindet

              Wo beantrage ich die Förderung?

                Saarland | Einzelpersonen

                KOMPASS – Kompakte Hilfe für Soloselbständige

                Was wird gefördert?

                • Weiterbildungsmaßnahmen zur Sicherung der beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells

                Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                • 90 % der Gesamtkosten, maximal 4.500 € (netto)
                • einmal innerhalb von 12 Monaten möglich

                Voraussetzung für die Förderung:

                • Soloselbstständige mit Wohnsitz und Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten

                Wo beantrage ich die Förderung / erhalte ich weitere Beratung?

                Förderprogramm Bildungsgutschein

                Was wird gefördert?

                • berufliche Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen oder Kenntnisse vermitteln, die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden
                • Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung, Kinderbetreuungskosten

                  Wo beantrage ich die Förderung?

                    Saarland | Unternehmen

                    Förderprogramm Kompetenz durch Weiterbildung

                    Was wird gefördert?

                    • Förderung bis zu 50 % der Weiterbildungskosten, max. 2.000 € je Mitarbeiter, Bagatellgrenze liegt bei 300 €

                    Wie oft ist eine Förderung möglich / Höhe Förderung?

                    • Fördersumme pro KMU und Jahr ist Abhängig von der Unternehmensgröße begrenzt (Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte): 20.000 € / Kalenderjahr; Kleine Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte): 100.000 € / Kalenderjahr; Mittlere Unternehmen (weniger als 250 Beschäftigte): 250.000 € / Kalenderjahr)

                      Wo beantrage ich die Förderung?